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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Prophylaxemaßnahmen, wie der Gesetzgeber sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht, können nur das Fundament für Ihr persönliches Vorbeugeprogramm sein.

Sie selbst sind mitverantwortlich für die Mitgestaltung weitergehender und sinnvoller Vorbeugemaßnahmen, damit Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch ein Leben lang gesund bleiben.

Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Kosten für Prophylaxemaßnahmen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und welche Sie selbst bezahlen müssen:

K - Kassenleistung
P - Privatleistung
W - Wahleistung

Schwangere Bis 6 Jahre Bis 18 Jahre Erwachsene
Spezielle Schwangerschafts-Vorsorge, Aufklärung und Beratung W
Speicheltest W P P P
Eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten K K K K
Mundhygienestatus P K K P
Keimzahlsenkung durch Chlorhexidin-Anwendung P W P W
Früherkennungs-Untersuchung K P
Aufklärung über Krankheitsursachen, deren Vermeidung und Intensivmotivation P K
Laser-Kariesdiagnostik P P P P
Ernährungs- und Mundhygieneberatung W W P P
Überprüfung des Übungserfolges und Remotivation P P K P
Lokale Fluoridierung P P
Versiegelung der Milchzähne P P
Versiegelung der Molaren (Backenzähne) P W K P
Versiegelung der übrigen bleibenden Zähne P P P P
Professionelle Zahnreinigung P P P P
Entfernen harter Zahnbeläge K* K K K

* nur 1 mal jährlich

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